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dann lass es.
Fahr mal in einer Tempo 30 Zone einen Fugänger mit dem Auto über den Haufen. Der hat sich einfach nur bequemt, zwischen zwei Autos hindurch auf die Straße zu treten.....
Von einem Kind will ich gar nicht reden....
Wie oben bereits erwähnt wurde: Du musst immer in der Lage sein zu bremsen.
Du kannst dann ja gerne sagen, dass es dir mit Tempo 50 nicht möglich war.
Das wird der Richter gerne hören.
Tempo 50 ist nämlich die Obergrenze.
Es gilt immer undzwar immer: Du musst in der Lage sein, das Auto zum Stehen zu bringen (ist wie mit dem Rad im obigen Urteil).
Ansonsten ist deine Geschwindigkeit "nicht angepasst".
Was du dir dabei denkst, ist völlig egal. Auch nicht, was der Realität entspricht.
Es gilt nur diese eine Regel: angepasste Geschwindigkeit.
Und eine Ampelkreuzung ist der Bereich, an dem sich Fußgänger aufhalten.
Die Teilschuld beträgt 50%, denn du musst damit rechnen, dass jemand die Fahrbahn an der Stelle zu früh betritt.
Gegessen.
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