ich teile die Ansicht des dicken Michaels.
Da muss man auch gar nicht lamentieren.
Fährst du mit dem Auto auf eine Ampelkreuzung zu und jemand betritt die Straße: 50% Teilschuld als Autofahrer - ohne jegliche Diskussion, auch wenn man Grün hatte.
Fährt ein Radfahrer mit MP3 - ist auch hier die Versicherung fein vor. Mit Recht.
Das Problem ist aber bisher auch gewesen: Fährt ein Radfahrer bei ausgewiesenem Radweg auf der Straße und kommt es zu einem Unfall: Der Radfahrer hat zu 50% Teilschuld (wenigstens), weil er den vorgeschrieben Radweg nicht genutzt hat.
Hier tut sich seit Kurzem etwas: Die Radwegbenutzungspflicht scheint nun auf der Kippe, es gibt Städte, die schildern ab, weil die Benutzungspflicht eine zwingende Notwendigkeit ergeben muss.
Ich persönlich fahre bei Landstraßen gerne auf dem Radweg, so er ordentlich ausgebaut ist. Fußgängern kündige ich mich mit einem laut gesprochenem "Klingeling" an.
Innerstädtisch ist es besser, die Straße zu nutzen, vereinzelt aber ist mir das zu gefährlich. Dann Radweg - aber nur, wenn getrennt vom Fußweg.
Denn andernfalls hat der Fußgänger immer Vorrang.
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