Zitat:
Zitat von HeinB
In jedem Fall ist die Mitgliedschaft im BTV nicht an die Beitragspflicht gekoppelt. Stimmrecht nach Mitgliedschaft bzw. Köpfen ist für einen Verein (BTV e.V.) meines Wissens ein konstituierendes Kennzeichen, sprich wenn man denkt da müsse irgend etwas geändert werden an der Satzung, dann muss man an dem Punkt Mitgliedschaft ansetzen. Da man auch ohne Startpass Triathlet sein kann, und an die Zahl der Startpässe oft auch andere Verpflichtungen des Vereins gekoppelt sind (Schiedsrichter), ist die derzeitige Regelung hinsichtlich des Stimmrechts vielleicht nicht die Schlechteste.
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Vollkommen korrekt. An der Mitgliedschaft muß geändert werden. Wenn der VfB Rehau für seine 500 Mitglieder auch Beiträge an den BTV abführt ist ja alles korrekt. Andersherum könnte nun jeder Verein in Bayern alle Mitglieder des Stammvereins beim BLSV als Mitglieder im BTV melden oder gar Mitglieder erfinden und bekommt entsprechende Stimmen bei der Landesversammlung. Daß das nicht im Sinne des Vereinsrechtes sein kann liegt für mich auf der Hand. Insofern halte ich die Erhebung eines Beitrages für Mitglieder für obligatorisch.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
2022
08.05. 1:40:09 St. Wendel HM
31.07 Dresden MD cancelled
21.08 5:16:59 Breisgau Triathlon MD
02.10 12:57:47 Elbaman LD
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