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@BunterHund: guter Hinweis!
die Einberufung scheint formal richtig zu sein, wenn auch min. 6 Wochen Einberufung und Anträge min. 4 Wochen halt zu der verbesserungswürdigen Satzung passen.
Stichwort verbesserungswürdig, da haben die Mittelfranken ja einen schönen fristgerechten Antrag gestellt zur Abwählbarkeit des Präsidiums auf Antrag in einem Verbandstag auch während der 4 Präsidialjahre. Damit sich dieses Fürstengehabe so hoffentlich nicht wiederholt und mehr Rechenschaftspflicht und Verantwortlichkeit geleistet wird.
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