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Finde jetzt mein eigenes Posting auf Anhieb nicht mehr. Aber das ich zu dem Zeitpunkt gepostet habe, das ganze sei "nicht zu glauben" widerrufe ich. Zu dem Zeitpunkt mußte man unter Berücksichtigung der neusten Entwicklung das Ganze als geradezu zwangsläufig bezeichnen.
Phantasiereich wird es jetzt erst. Da sind EUGH und UNO nun auch nicht mehr weit.
Bin kein Kartellrechtler, aber das BKartA ist zur Durchsetzung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) da. Das gemeinnützige Vereine auf beiden Seiten darunter fallen, ist mir jetzt nicht auf Anhieb klar. Das ist eben ein bisschen anders als bei Jeschke ./. NRW TV, bei dem zumindest auf einer Seite ein Unternehmer stand. So direkt wird der Kollege Eckert da nichts übernehmen können.
Wenn, dann stellt sich doch auch die Frage (z.B. für die Mittelfranken), ob diejenigen, die sich nicht vom BTV vertreten fühlen, denn nicht ein Problem mit der Monopolstellung des BTV in Bayern haben.
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Relax, no worries!
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