Zitat:
Zitat von NBer
(1) Um einen startpass der dtu zu erhalten, muss man mitglied in einem verein sein, der beim zuständigen landesverband angemeldet ist.
(2) Man kann davon ausgehen, das für den besitz bzw die gültigkeit des passes dieselben voaussetzungen erfüllt sein müssen, wie für den erhalt.
fällt eine voraussetzung weg, fällt das ganze genehmigungsgebäude zusammen.
|
Ad 1 - das ist wohl wirklich klar
Ad 2 - halte ich für diskutierbar und denke, dass daher auch die schwammige Formulierung in der Pressemitteilung kommt. Die Frage, ob der Startpass ein Vertrag zwischen Athlet und DTU ist, oder ein Vertrag, in dem auch der LV eine _echte_ Rolle spielt, ist da nicht angetastet.