Die Bezeichnung "Made in..." muss scheinbar immer bestimmten Reglen folgen:
Link IHK
Dieses ist dabei eine recht schöne Beschreibung:
Zitat:
Artikel 24 Zollkodex
Eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt waren, ist Ursprungsware des Landes, in dem sie der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden ist, die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen worden ist und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt.
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Das heißt:
belgische Speichen, taiwanesische Naben und chinesische Felgen, eingespeicht und zentriert in Deutschland = Made in Germany.
Ich denke, ein Umpacken und Decals-Kleben würde nicht reichen.