Zitat:
Zitat von DirectX
Das sehe ich anders.
Und das Bundesarbeitsgericht wohl auch..
Gesamte Quelle/Urteil
Ich habe selbst schon vorzeitig gekündigt, also vor Ablauf des im Arbeitsvertrages vorgesehenen Zeitraums. Das ging bei mir aber nur über einen Aufhebungsvertrag. Und ich fürchte auch hier führt daran kein Weg vorbei.
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Ich habe auch gelernt Urteile zu lesen und so zu verstehen wie sie gefällt wurden.
"Eine im Arbeitsvertrag vereinbarte beiderseitige längere Kündigungsfrist ist einzuhalten; sie verstößt nicht gegen das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs 3 TVG. "
Hier wird über das Günstigkeitsprinzig im Zusammenhang mit dem TVG geurteilt.
Ich verwies auf das BGB.
Das mag marginal erscheinen, ist es aber nicht.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren und frage bei meinem Seminaranbieter einfach noch mal nach mit Hinweis auf Dein Urteil.
Unabhängig von dem Einzelfall hier im thread.
Wenn ich für einen neuen/besseren Job aus meinem alten raus will und ich den neuen nur kurzfristig antreten kann, weil ich den Job sonst nicht bekomme, dann kündige ich halt mit Verweis auf das BGB.
Soll doch mein alter AG zum Arbeitsgericht gehen und auf Einhaltung des Arbeitsvertrages klagen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein AG das macht halte ich für sehr gering.
Heinrich