Zitat:
Zitat von TomX
Nein, das ist kein Straftatbestand.
Als Straftatbestand könnte ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz oder aber auch Körperverletzung in Frage kommen.
Ob er vorbestraft wäre, wenn er akzeptiert, ist auch nicht sicher. Das wäre er nur, wenn der Strafbefehl 90 Tagessätze übersteigt.
|
Ah, die Feinheiten des Strafrechts.
Strafbefehl gibts nicht bei Straftaten sondern nur bei "Vergehen". Und mit 3 Monatsgehältern ist man dann genau an der Grenze zu "vorbestraft", aber nicht drüber?