Zitat:
Zitat von LidlRacer
oder einen Rückspiegel benutzen.
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Rückspiegel ist unzulässig.
Zitat:
Zitat von LidlRacer
Ich glaube, das könnte sogar den Kreis der KR-Anwärter erweitern. Für mich persönlich käme das jedenfalls eher in Frage als der Job auf dem Motorrad.
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Was ist der Unterschied?
Noch eine Anmerkung: der Motorradfahrer wird bei Schiedsgericht-Verhandlungen mitunter als Zeuge gehört. Insbesondere bei Einsprüchen die gegen das Formelle der Disqualifikation zielen. Ein Punkt den ein erfahrener EL beim Motorradfahrer-Briefing anspricht und den der KR dann im akuten Fall seinem Motorradfahrer sagt, daß er sich nach dem Einsatz vor Ort zur Verfügung halten muß. Bei der angesprochenen "KR auf Fahrrad Situation" stünde immer Aussage gegen Aussage. Wenig hilfreich.