Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Es geht um Schadenersatz in Höhe von EUR 1000,-, die Peter Pfaff von mir fordert. Dazu kommen Anwaltskosten in Höhe von EUR 661,16, Streitwert 7.500,-.
Nach Ansicht des Anwalts habe ich die Löschung der beanstandeten Inhalte zu spät vorgenommen, nämlich erst auf Reaktion eines Faxes des Anwalts, nicht jedoch bei dessen Anrufen auf meinen Anrufbeantworter. Peter Pfaff selbst hat sich nicht bei mir gemeldet, sondern es ging gleich über den Anwalt.
Nachdem ich Peter Pfaff angerufen habe um im guten Einvernehmen eine Sache aus der Welt zu schaffen, in der wir uns eigentlich einig sind, hat dieser seine Schadenersatzforderung auf EUR 500,- verringert. Zusammen mit den EUR 661,16 Anwaltskosten geht es jetzt also um 1161,16.
Ich bin nicht sicher, ob ich das einfach überweisen soll, um meine Zeit nicht zu verschwenden, oder ob ich das mal prüfen lasse und dagegen halte.
Grüße,
Arne
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Ich helf mal mit Fragen, die ich mir dabei stelle:
- Ist ein Anruf auf einem AB mit Löschungsaufforderung verbindlich? In welcher Form muss/soll so eine Aufforderung abgesetzt werden?
- Wie viel Zeit ist seit dem Anruf bis zum Fax vergangen?
- Wie viel Zeit hat man als Plattformbetreiber um eine Löschaufforderung durchzuführen?
- Solltest du prüfen ob du den entstandenen Schaden beim Verursacher (Cengiz) nicht auch einfordern kannst.
Darüber hinaus verstehe ich nicht, warum der Kläger nur auf die Hälfte Schadensersatz runter geht, wenn ihr euch einig seid? Müsste er nicht sagen: zahl die Anwaltskosten und gut?
Das gleich über Anwalt kommunziert wurde ist an der Stelle auch bemerkenswert.
/S.