Zitat:
Zitat von Rotwild treiber
http://www.dtu-info.de/ordnungen.htm...g%202012-1.pdf
G DAS RADFAHREN
G.1 Allgemeine Bestimmungen
c) Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist einzuhalten. Von der Polizei gemeldete Zuwiderhandlungen werden wie Regelverstöße geahndet.
Überfahren der Mittellinie ist nach StVO erlaubt , wenn .....
wenn in der wettkampfbesprechng ein Vorbot ausgesprochen wird gilt dies.
So sehe ich das.
Fahren in der 3. Linie ist laut StVO nicht zulässig.
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Wenn es in der Wettkampfbesprechung extra erwähnt wird, klar.
Überfahren der Mittellinie ist aber sonst wohl auch für Radler unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Bleibt die 3.Linie. Wie ist dann eine langsame Radgruppe anzusehen, die den Kalvarienberg hochfährt. Darf ein deutlich schnellerer einzelner Radler dann an dem Verband(?)vorbeifahren, wenn er niemanden behindert oder gefährdet?
Ansonsten würde es sich doch an jedem Hügel stauen ohne Ende.