Zitat:
Zitat von Faul
Der einzige Vorteil, den ich sehe, ist dass nun keine Kontrollen mehr stattfinden müssen.
|
Genau. Deswegen hat die GEZ schonmal 400 weitere Gebührenfahnder in Dienst gestellt...
"§ 3 Wohnung
(1) Wohnung im Sinne dieses Staatsvertrages ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann."
Quelle:
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Da ist jede Menge Schnüffelarbeit notwendig.