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Alt 28.07.2012, 12:13   #286
Rotwild treiber
 
Beiträge: n/a
http://www.dtu-info.de/ordnungen.htm...g%202012-1.pdf

G DAS RADFAHREN
G.1 Allgemeine Bestimmungen
c) Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist einzuhalten. Von der Polizei gemeldete Zuwiderhandlungen werden wie Regelverstöße geahndet.

Überfahren der Mittellinie ist nach StVO erlaubt , wenn .....

wenn in der wettkampfbesprechng ein Vorbot ausgesprochen wird gilt dies.

So sehe ich das.

Fahren in der 3. Linie ist laut StVO nicht zulässig.
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