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Zitat von hazelman
Und ob die Sperren/Sanktionen für die Teilnahme an wilden Rennen aufgrund der SpO zulässig ist, darüber hat das Gericht ausdrücklich nicht entschieden. Daraus aber, dass ein Gericht genau dieses ("Wir hatten darüber nciht zu befinden..." ins Urteil aufgenommen hat, läßt meist vermuten, dass es froh war, hierzu nicht abschließend äußern zu müssen. Im Klartext: Kann durchaus sein, dass die Regelung in der SpO unzulässig, weil wettbewerbswidrig ist.
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Sehe ich auch so. Sehr schade, dass dazu keine Entscheidung oder zumindest eine Einschätzung kam. Da muss wohl erst ein gesperrter Athlet klagen. Hier dürften aber sicher noch mehr Aspekte als das Wettbewerbsrecht zum tragen kommen.
Hab' mich übrigens mal mit einigen "Nichttriathleten" über diese Regelung unterhalten und jeder hat dazu nur den Kopf geschüttelt und gefragt ob die das überhaupt dürfen....
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Zitat von hazelman
Eigentlich, ganz eigentlich find ich den Grundtenor dieses Urteisl - völlig unabhängig von den offensichtlich eher komischen Henseln da in Köln - gut. Warum? In allen Bereichen des (Wirtschafts-)Lebens gilt in Deutschland ein Moniopolverbot. Wir sind ja immerhin eine Wettbewerbsgesellschaft. Allein der Sport kann es sich, es gibt ja zumindest für olympische Sportarten immer nur einen Bundesverband, richtig schön bequem machen im Monopolsessel. Und das sogar staatlich gefördert.
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Volle Zustimmung. Interessantes Urteil, aus Sicht des Wettbewerbsrechts auch nachvollziehbar (Aus dem Blickwinkel habe ich das noch gar nicht gesehen), auch wenn ich nach dem, was ich hier lese, den "Gewinner" dieses Verfahrens mehr als unsympatisch finde.
Matthias