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Zitat von kullerich
Die Entscheidung vor Ort trifft der Einsatzleiter Kampfrichter, wie der Veranstalter das zu kommunizieren hat, steht nicht in der Sportordnung....
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Hm, wenn (schon) der Veranstalter sagt wir starten nicht wegen Gewitter, wird der Einsatzleiter kaum auf den Start drängen.
In der Praxis treffen beide gemeinsam die Entscheidung. Neben der Absage des Schwimmens ist ja auch die Verschiebung des Schwimmstarts (wie z.B. im Kraichgau letztes Jahr bei der OD - Gewitter gibt es nicht nur an Flüssen) eine Alternative, aber ob das möglich ist, weiß in der Regel nur der Veranstalter.