Zitat:
Zitat von Statler
Es ändert aber nichts daran, dass es ein Eingriff aus religiösen Gründen ist, der aus medizinischer Sicht nicht nötig ist.
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Hab ich das behauptet?
Zitat:
Zitat von Statler
Du darfst vom Gesetzt nicht hergehen und Unterschiede bei den Geschlechtern machen.
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Sicher darf ich / man das. Art. 3 GG läßt eine differenzierte BEGRÜNDETE Betrachtung sehr wohl zu und Gründe gibt es wie ausgeführt hier. Das ist auch offensichtlich. So sind z.B. Differenzierungen aufgrund von Behinderungen grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, sie sind begründet. Dass Blinde keinen Führerschein bekommen, dürfte trotzdem nachvollziehbar sein.
Zitat:
Zitat von Statler
Warum darf man nicht diskutieren, dass es ja die Möglichkeit gibt eine Beschneidung zu machen, wenn die Jungs volljährig sind ?
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Sorry, lies mein Posting, ich hab geschrieben, dass man die "Beschneidung" / Verstümmelung von Mädchen nicht diskutieren kann. Gegen die Diskussion bei Jungs hab ich nix.