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Zitat von TomX
Na ja, ohne die Abgrenzung würde ich mich, hätte ich z.B. Asthma und würde ein entsprechendes Spray mit den entsprechenden Inhaltsstoffen benutzen, grundsätzlich strafbar machen, wenn ich - auch als Hobby-Jogger - an einem Marathon teilnehme.
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Bei ärztlicher Verordnung sehe ich das Problem nicht. Das kann man doch regeln wie bei den jetzigen Antidopingregeln auch schon: einiges kann man verordnet nehmen, anderes nur außerhalb von Wettkämpfen und der große Rest ist einfach verboten bzw. bei Anwendung ist an Sport eh nicht zu denken.
Zitat:
Zitat von TomX
Wenn aber alle Abnehmer (auch die Hobbybodybuilder, die es ja meist sind, die beliefert werden) sich aber grundsätzlich auch strafbar gemacht hätten, hätten diese ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Und jetzt? Könnte gut sein, dass der Schuss nach hinten losgehen würde und die Ermittlungen dadurch sogar erschwert werden könnten.
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Mhmm, und wie viele Sportler haben bislang ihre Hintermänner genannt? Dann kann sich derjenige eben überlegen, ob er strafmildernd davonkommen will oder nicht.