Zitat:
Zitat von amontecc
Preisgeld (Oder Sachpreise) = sportlicher Wettkamp im Dopingsinne
keine Preise = im Dopingsinne nicht zu betrachten = Hobbysport
Im Sinne der Definition von Betrug ist so eine Weiche ja impliziert.
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Also der gemeine Hobbyathlet, der seine Leistung durch Medikamente steigert, um die Quali für Hawaii zu erhalten, erzielt mit seinem Start keine Vermögensvorteile, i.Ggs, er zahlt ja noch zusätzlich Startgeld und Reisekosten etc, der kann dann nicht belangt werden, weil er im rechtlichen Sinne nicht dopt?