Zitat:
Zitat von Kurt D.
...Grundthese, dass erst "Bewegung" in diese Meschpoke kommt, wenn die Staatsanwaltschaft tätig ist/wird. Sportgerichte sind wie Papiertiger.
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...und
dass die Staatsanwaltschaft hier tätig ist und wohl schon ein Verfahren eingeleitet hat,
obwohl Deutschland kein Antidopinggesetz hat und Doping hierzulande nicht strafbar ist, sondern allenfalls in Ausnahmefällen die Weitergabe von Dopingmitteln weiterverfolgt und bestraft werden darf (in der bisherigen Rechtspraxis nur bei gewerbsmäßigem Dopinghandel oder bei Weitergabe von Dopingmitteln an Minderjährige), lässt erahnen, dass die Dimension des aktuellen Falls keine geringe ist.