Zitat:
Zitat von TomX
Natürlich müssen die Zeugen und deren Aussagen schon vor dem Prozess bekannt gemacht werden.
Wenn nicht, wäre das ein Tritt in den Hintern des Rechtsstaats, weil es der Verteidigung keine Möglichkeit zum agieren geben würde.
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Ich gehe mal davon aus, dass das irgendwo verbindlich geregelt ist, wie mit Zeugen zu verfahren ist. Und daran wird man sich dann wohl halten.
Da die Sache bestimmt nicht in einer einzelnen Sitzung abgehandelt wird, sehe ich kein Problem darin, wenn die Zeugen nicht vorab bekannt sind. Nach deren Aussagen dürfte noch genug Gelegenheit sein, deren angebliche Unglaubwürdigkeit darzustellen.
Außerdem wird Armstrong sich weitgehend denken können, wer die Zeugen sind.