Zitat:
Zitat von FinP
Wenn ich den begründeten Verdacht habe, dass ein Mitarbeiter stiehlt oder betrügt, dann setze ich den auf die Straße.
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Ich will jetzt keine Wortklauberei betreiben, aber:
Wenn der Mitarbeiter damit nicht einverstanden ist - sprich wenn er klagt - dann wirste deinen 'begründeten Verdacht' erstmal beweisen müssen und dann muß der Richter auch noch DIR glauben und nicht dem MA.
Was Du beschreibst ist Selbstjustiz.
