Zitat:
Zitat von FinP
K
Und um es mal ganz deutlich zu machen:
- Angenommmen, der Verdacht besteht, jemand hat sich an Kindern vergangen. Der darf bis zum Urteil ganz sicher nicht mehr im Kindergarten arbeiten.
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Der Vergleich hingt möglicherweise ein wenig, bei der Vermutung des sexuellen Mißbrauchs von Kindern geht es nicht um die "Vorabbestrafung" des Täters, sondern um den Schutz der Kinder.
Bei einer Sportveranstaltung wird es möglich sein im Nachhinein die Siegerliste zu ändern (okay bei der Tour ist das offenbar nicht ganz so einfach dann einen zu finden der sicher nicht gedopt war). Aber die Triathlonweltelite ist dann vielleicht doch nicht so schutzbedürftig wie Kindergartenkinder und dann muss man schon abwägen ob die "Vorverurteilung" noch in Ordnung ist.