Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Jedenfalls sollen im Rahmen dieser Ermittlungen einige Zeugen eidesstattliche Erklärungen abgegeben haben. Lügt ein Zeuge dabei und wird dessen überführt, hat das Konsequenzen. Daher darf man diesen Zeugenaussagen eine gewisse Beweiskraft zubilligen. Es ist ein Unterschied, ob man einem Radsportjournalisten ins Gesicht lügt, oder einer staatlichen Ermittlungsbehörde.
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Dazu kommt noch: auch die Aussage vor der USADA erfolgt unter Eid, d. h. dort getätigte und später als solche erwiesene Lügen bedeuten einen Meineid.
Außerdem können die von diesem Staatsanwalt aus dem Dunstkreis Armstrongs eingestellten Ermittlungen prinzipiell jederzeit wieder aufgenommen werden, da ja nie Anklage erhoben wurde.