Zitat:
Zitat von matwot
Stop.
"23.05.2012: Veranstaltungsgenehmigungen/Sperre Startpassinhaber
Bitte beachten Sie, dass Startpassinhaber, die an einer nicht genehmigten Veranstaltung teilnehmen, nach DTU Sportordnung D.2 mit einer Wettkampfsperre bis zu 9 Monaten belegt werden können.
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Da denke ich doch ersthaft darüber nach, meinen Startpass nächstes Jahr nicht zu verlängern. Ich will mir doch nicht von irgendwelchen Verbandshanseln vorschreiben lassen, wo ich starten darf und wo nicht....
