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Nabend,
als "Mann vom Fach" geb ich auch mal meinen Senf dazu.
Strafanzeige solltest du in jedem Fall erstatten, wir haben es vorliegend wie du den Fall schilderts mit einem Onlinebetrug zu tun. Dies gilt als Betrugsdelikt nach § 263 StGB, vielleicht auch als Computerbetrug gem. § 263 a StGB, bin nicht beim Betrugskommissariat, genauer weiss ichs daher nicht.
Auch bei 40 Euro werden da natürlich die Ermittlungen aufgenommen. Wir haben mit diesem klassischen Delikten täglich in hundertfacher Form zu tun, ist leider ein anscheinend sehr lukratives Feld. Bezüglich der Abfrage der Kontodaten stimmt das hier bereits geschriebene vorwiegend, ich nehme der Sache aber mal direkt etwas Wind aus den Segeln. Denn leider ist es (muss natürlich nicht, ist es aber meistens) in diesen Fällen fast immer so, das der gute Mann, wohlwissend das man ihn über das Konto versuchen wird zu kriegen, hier schon einen Kontoeröffnungsbetrug vorgeschoben hat, will meinen, er ist mit falschen Passdaten bei der Eröffnung vorstellig geworden und man wird ihm darüber leider nicht habhaft.
Sollte sich dieses als gegeben herausstellen, wird man ihm zwar das Konto zu machen und du kannst so schon ein wenig dein Pläsir bekommen, aber dein Geld siehst du auf diese Weise auch nicht wieder.
Ist natürlich alles spekulativ, vllt. ist es auch ganz anders, nur so ist es halt erfahrngsgemäß oft.
Ich kenned die von dir beschriebene Seite nicht, aber falls es dort so ist, das man einen Account hat, hat er ja aber auch villt schon anderen Leuten Dinge ver- oder abgekauft, vllt kannst du an diese bezüglich der Personalien herantreten.
Lieben Gruss,
Thomas
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