Moin,
Zitat:
Zitat von HeinB
Im Eheschluß kann man ja einen "Vertrag" sehen, die Bedingungen werden durch das Recht in dem Land, in dem die Ehe geschlossen wird, bestimmt. Und dieser "Vertrag" gilt dann nach eben jenen Bedingungen auch dann noch, wenn man in einem anderen Land wohnt.
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dem kann ich schon folgen. Aber Verträge werden doch unwirksam, wenn sie "sittenwidrig" sind?!...
Viele Grüße,
Christian