Moin,
Zitat:
Zitat von malihini
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Immerhin ist die Ehe ja nach türkischen Gesetzen geschlossen worden, da muss man diese Regeln zumindest mit bedenken, auch wenn der Lebensmittelpunkt mittlerweile hier ist.
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Warum? Du scheinst Dich da besser auszukennen als ich, aber ich dachte, dass vor dem gesetz ALLE gleich sind, oder es zumindest sein SOLLTEN.
Zitat:
Zitat von malihini
Den hier relevanten Unterschied zwischen Zivil-/Familienrecht und Strafrecht ("Steinigung!") sollte man aber zumindest benennen - soviel Zeit zur Differenzierung sollte sein.
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Ein Mittel der Satire ist die Übertreibeung: Schon klar, dass hier wohl niemand gesteinigt werden wird. Aber auch differenziert betrachtet geht mir der Hut hoch, wenn eine Ehe trotz häuslicher Gewalt nicht geschieden werden kann, weil das türkisch-zivilrechtlich so in Ordnung ist.
Und wie sieht es nach türkischem Recht mit Unterhalt aus? Oder mit dem Sorgerecht für Kinder? Ich habe da keine Ahnung von, aber ich könnte mir vorstellen, dass es da im türkische
Zivilrecht auch Regelungen gibt, die nach unserem Rechtsempfinden abenteuerlich sind. Aber das muss man natürlich differenziert betrachten, ist ja Zivil- und kein Strafrecht.
Viele Grüße,
Christian