Das ist nur eins der schwierigen Themen der deutschen Rechtsprechung!
Da läßt man ja auch ungehindert Sexualstraftäter wieder auf freien Fuß oder Schwerverbrecher haben ein Recht auf Urlaub, wenn sie sich beim Freigang gut verhalten haben.
Pädophile, prügelnde Geistliche dürfen weiter "praktizieren"
usw....
Mann, da könnt ich kotzen................
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