Verbraucherschützer siegen vor Gericht über Facebook
Geht Facebook beim Auslesen der Adressbücher seiner Nutzer zu weit? Ja, urteilte jetzt das Landgericht Berlin. Die Art und Weise, wie die Kontaktinformationen ausgelesen und verwendet würden, sei rechtswidrig.
Facebook hat im Streit über Datenschutz und seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Gericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag mitteilte, gab das Landgericht Berlin einer Klage der Verbraucherschützer "in vollem Umfang" statt. Das Gericht urteilte demnach, dass Facebook seine Nutzer nicht ausreichend über mögliche Auswirkungen einer Funktion zum Finden von Bekannten informiere. Zudem räume sich Facebook mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst Rechte an Nutzerdaten in unzulässigem Umfang ein.
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