Zitat:
Zitat von Tobias23
Veranstalter- und Ausrichterordnung der DTU, Paragraph 1.1
"Die Begriffe „Triathlon“, „Duathlon“, „Wintertriathlon“, „Aquathlon“, „Swim and Run“ dürfen nur Veranstalter und Ausrichter in Anspruch nehmen, die diese Veranstalter- und Ausrichterordnung sowie die Sportordnung der DTU und die entsprechenden Anhänge einhalten und deren Veranstaltung durch die DTU und/oder einer ihrer Mitgliedsverbände genehmigt ist."
Die DTU kann das natürlich gegenüber dem Veranstalter nicht durchsetzen. Deshalb muss sie ja die Startpassinhaber bestrafen, wenn sie bei "schwarzen" Rennen teilnehmen. Analog wird das beim BDR sein.
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Das heißt, die DTU hat für sich in ihrem eigenen Regelwerk beschlossen, dass nur sie diese Begriffe verwenden dürfen. Wenn ich kein Mitglied in der DTU bin, hat das Regelwerk auf mich keinen Einfluss. Anders als z.B. die WTC mit ihrer Marke "Ironman" hat die DTU also, wie du ja auch festgestellt hast, kein Möglichkeit, anderen die Benutzung der Begriffe zu verbieten. Deswegen versuchen sie ja am Teilnehmer anzugreifen, weil sie nicht an die Veranstalter rankommen.
Zitat:
Zitat von Tobias23
Zum Ausgangsposting zurück: Was hält die Veranstalter davon ab, ihre Rennen beim BDR genehmigen zu lassen?
Edit: Hier mal beispielhaft Argumente für eine Genehmigung.
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Das ist doch genau das, was ich meine. Warum verkauft die DTU ihre Lizenz nicht als "Qualitätssiegel"?
Ist doch das gleiche beim Einkaufen. Kein Verkäufer wird auf die Idee kommen, mir Hausverbot zu erteilen, weil ich einmal im Internet eingekauft habe. Wenn ich damit auf die Nase gefallen bin, werd' ich es mir zweimal überlegen. Wenn ich damit gut fahre, muss sich der Händler gute Gründe einfallen lassen, wieso ich zu ihm komme, z.B. Service.
Wenn ich mir hier anschaue, wieviel Wert auf gut organisierte Rennen gelegt wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass das so schlecht aufgenommen wird. Wenn dann doch einer bewußt auf diese "Qualität" verzichtet, ist das sein Problem, wenn vorher entsprechend publiziert wird, was eine genehmigte Veranstaltung ist und was nicht.
- Wenn z.B. keine Kampfrichter da sind, die das Windschattenverbot kontrollieren wird sich das schnell rumsprechen und ich kann das Rennen meiden.
- Wenn die Absicherung miserabel ist, wird sich das auch rumsprechen
Den Rest klärt der Markt.
Zitat:
Zitat von amontecc
Würde das Startgeld vielleicht auf 6EUR erhöhen mit dem ruhigen Gewissen, alles richtig gemacht zu haben und auch noch dem Solidarsystem des Sports zu nutzen.
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Ich hab' mal kurz in die Veranstaltungsordnung reingeschaut. Vermutlich gibt es für Radrennen etwas ähnliches. Wenn die Distanz länger als Volksdistanz ist, fallen allein 8 Euro pro Teilnehmer für die Tageslizenz an. Dazu kommt der organisatorische Aufwand mit Kampfrichter, Schiedsgericht etc.. Dürfte also mehr als der eine Euro sein.
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Zitat von captain hook
die ausschreibung für dieses jahr ist ja schon fast lustig. gefahren wird ganz ohne startnummern auf nicht gesperrten strecken. scheint, als würde man den offiziellen status um jeden preis vermeiden wollen.
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Ist vielleicht jetzt etwas übertrieben dargestellt, aber das klingt für mich jetzt fast so, als ob der Veranstalter bewußt auf gewisse (Sicherheits-)Maßnahmen verzichtet, damit die Veranstaltung nicht als Rennen durchgeht. Kann doch eigentlich auch nicht das Ziel sein, oder?
Matthias