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Zitat von Matthias75
Damit könnte mir der Verband aber auch eine Teilnahme an einer Laufveranstaltung verbieten. Wie weit darf so eine Regelung eigentlich gehen und sind solche Regelungen überhaupt zulässig?
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Interessante Frage.
Bei Triathlons leuchtet mir die Zuständigkeit der DTU ja noch halbwegs ein - auch wenn sich das ja nur auf die Startpassinhaber bezieht und nicht auf die große Masse der reinen Hobbyathleten ohne Vereinszugehörigkeit.
Duathlons (= Run, Bike, Run) hat sich die DTU ja auch geschnappt und sich für zuständig erklärt, obwohl das m.E. schon weniger zwingend ist.
Wie sieht es aber mit Wettkämpfen aus, die nicht in die Schemata der DTU passen, z. B. ein "Bike & Run" oder ein "Swim & Run". Dafür gibt´s ja meines Wissens keinen Extra-Verband (oder gibt´s für letzteren einen "Aquathlon-Verband", der genehmigen müsste?). Ist die DTU trotzdem zuständig, obwohl das ja nur im allerweitesten Sinne triathlonspezifisch ist? Oder der DLV / BDR, wo man im Zweifel ja als Mitglied eines reinen Triathlonvereins kein Mitglied ist? Was ist mit nicht vom DLV genehmigten Laufveranstaltungen, an denen man als DTU-Vereinsmitglied teilnimmt? Sprechen sich DLV und DTU ab und man wird dann von der DTU trotzdem gesperrt?! Oder wie hier: BDR und DTU?
Klar - immer unter der Voraussetzung, dass man nicht unter falschem Namen starten will.
Fragen über Fragen für einen, der sich zugegebenermaßen in der Verbandslandschaft nicht so gut auskennt

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