Zitat:
Zitat von JF1000
Kann ich nicht verstehen. Ich benutze auch immer die Straße wenn möglich. Auf den Radwegen liegt meist Müll, Laub, etc. sodass es sicherer ist auf der Strasse zu fahren.
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Musste dann aber nachweisen, dass es genau an der Stelle so war. Das es vor 5km unfahrbar war zählt da nicht.
Zitat:
Zitat von JF1000
Und bei Ein-Ausfahrten fahren die Autos auch bis zur Strasse vor und halten selten beim Radweg.
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Das zählt leider auch nicht.
Ich hatte damals "das Glück", dass ich links abbiegen wollte. Dort hat man als Radfahrer vor der Kreuzung die Möglichkeit sich in den fließenden Verkehr einzuordnen (Abbiegespur), oder auf dem Radweg bis hinter die Kreuzung zu fahren und dann rechtwinklig abzubiegen. Alles andere mit dreckigem, nicht ordentlich ausgeschildertem Radweg etc. wurde nicht gelten gelassen.
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Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.
George Bernard Shaw