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Alt 29.11.2011, 17:01   #137
TomX
Szenekenner
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 388
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Genau. Die Psychiater schlossen im Ergebnis auf "Unzurechnungsfähigkeit" zum Tatzeitpunkt und das würde psychiatrische Sicherheitsverwahrung bedeuten.
Objektiv gesagt muss das nicht so sein.

Schuldunfähig heißt zunächst einmal, dass man nicht bestraft werden kann.

Ob es jetzt zu einer Sicherungsverwahrung kommt, kommt auf die Zukunftsprognose an.

Gut. Bei ihm dürfte es ziemlich sicher eine Sicherungsverwahrung geben.

Ich habe aber selbst auch schon andere Fälle erlebt. Ich habe mal einen Mann wegen versuchten Totschlags verteidigt.

Er wurde als schuldunfähig im Tatzeitpunkt eingestuft. Aber aufgrund von Umständen, deren Wiederholung auszuschließen waren (eine bestimmte Konstellation des Zusammenlebens).

Er verließ als freier Mann den Gerichtssaal.
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