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@Lidl: Die Rechtslage ist beim Urheberrecht sehr unübersichtlich. Es gibt, soweit ich das beurteilen kann, keine wirklich einheitliche Rechtssprechung. Normalerweise sind Deeplinks auf bereits vom Rechteinhaber veröffentlichte Bilder zulässig. Ich würde es aber nicht darauf ankommen lassen.
Auch die Fotografen selbst sehen eine Verlinkung oder eine Einbettung sehr unterschiedlich. Manche freuen sich über die Aufmerksamkeit durch eine große Community; auch die Betreiber der Website, auf die verlinkt wird, freuen sich in aller Regel über eine Verlinkung (besseres Ranking bei Google).
Andere Fotografen reagieren "empfindlich", was ihr gutes Recht ist. Das haben wir zu akzeptieren. Bei Beschwerden reagiere ich dann entsprechend umfassend mit einer Entfernung aller Elemente, die Ärger machen könnten.
Grüße,
Arne
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