05.10.2011, 17:00
|
#40
|
|
Szenekenner
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
|
Zitat:
Zitat von Bonafides
...Ist das so? Wenn es so ist, hast du recht. ...
|
Ja
1)
Zitat:
|
Zitat von OLG
...Der Senat setzte sich zunächst mit der Frage auseinander, ob es sich bei dem vom Radfahrer benutzten Weg um einen untergeordneten „Feld- oder Waldweg“ handelte, was er nach längeren Ausführungen verneinte. Da der Weg als Straße einzuordnen war, bei der die Rechts-vor-Links-Regelung des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO gelte, bestand eine Vorfahrtsberechtigung des Radfahrers, die der VW-Bus-Fahrer verletzt hatte. ...
|
2)
Zitat:
|
Zitat von StVO
§ 8 Vorfahrt
(1) 1An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. 2Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306)
oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen. ...
|
|
|
|