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Alt 24.01.2008, 01:31   #7
Meik
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Registriert seit: 28.01.2007
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Beiträge: 8.826
Zitat:
Zitat von Jörrrch Beitrag anzeigen
Ich habe eine Zeugin die dieses gesehen hat und auch aussagen würde. Im Hallenbad angekommen wurde der kleine Finger verartztet und die Schäden auch gesehen.
Sehe ich aus genau dem Grund nicht ganz so pessimistisch. Zumal er als Fahranfänger gut daran täte dir den Schaden zu zahlen anstatt die Fleppe wieder los zu werden.

Dein Verhalten ist mehr als fair ihm Gegenüber!

Anzeige erstatten ist m.W. nicht nötig um den materiellen Schaden bezahlt zu bekommen. Mehr als die Sachlage nach dem Unfall aufnehmen können die auch nicht. Die Klärung der Schuldfrage ist nicht Aufgabe der Polizei.

Am besten jetzt zügig (!!) im Internet oder bei Händlern die Neupreise der Teile in Erfahrung bringen und die Summe per Einschreiben mit Fristsetzung (14 Tage m.W.) für die erwünschte Bezahlung hinschicken. Und KEIN Kommentar deinerseits zum Unfallhergang. Und erwähnen dass du dann die Sache deinem Rechtsanwalt übergibst.

Anzeige erstatten und zum Anwalt kannst du dann immer noch. Dank Zeugen und eindeutiger Schuldfrage zahlt die gegnerische Versicherung auch den. Die Anzeige wird dann auch der Anwalt übernehmen. Den Anwalt kann ich dir nur dringend empfehlen wenn es dein Unfallgegner über die Versicherung abwickeln will. Da könnt ich dir Geschichten erzählen ...

Gruß Meik
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