Zitat:
Zitat von tandem65
Jahangir korrigiere mich, vor Gewährleistung darf sich der Händler so nicht drücken. Die beschränkt sich natürlich nur auf die abgerechneten Teile und Arbeitsleistungen. Deshalb jedenfalls kann der Verdienst an "Fremdrädern" nicht besser sein.
Zitat:
Zitat von gollrich
Gewährleistung hast du gegenüber deinem Händler, bei einem fremden Händler fällt das also auf jedenfall Weg und du zahlst voll..
|
|
Du hast natürlich Recht, hast aber nicht verstanden was ich geschrieben habe. Der Händler der an das "Fremdrad" neue STI-Shifter & ein neues Schaltwerk schraubt ist natürlich nicht in der Pflicht für die Bremsanlage oder den Steuersatz.
Aber warum sollte er nicht für die von ihm verbauten Teile und die von ihm abgerechnete Arbeitsleistung gewährleisten müssen?
Wie unterscheidet sich eine solche Reparatur von einer entsprechenden Reparatur an einem Hauseigenen Rad?
Zitat:
Zitat von gollrich
Nur Garantie besteht, soweit es der Hersteller es einräumt, gegenüber genau diesem, da kann man theoretisch auch zu einem fremden Händler gehen und hoffen das der basierend auf der Garantie repariert. Der holt sich das Geld dann vom Hersteller, oder er schickt es für dich ein auf dessen kosten.
|
Nun die Garantie erstreckt sich ja üblicherweise lediglich auf die Bauteile. und
nicht auf die Montagekosten. Ein wichtiger Unterschied zur Gewährleistung! Geld bekommt
kein Händler vom Hersteller. Wenn der Hersteller die Garantieansprüche anerkennt, bekommt der Händler ein funktionierendes Teil zurück. Für die Portokosten und Montagekosten hast Du weder gegen den Händler noch gegen den Hersteller eine Handhabe.