Zitat:
Zitat von pinkpoison
Sollte also jemand ziemlich übel beinander sein im Ziel, dann dürfte eine Infusion zum Aufpäppeln durch einen Arzt im Zuge einer körperlichen Untersuchung veranlaßt als "Notfallmaßnahme" durchgehen, wenn ich das richtig lese.
Wenn jemand sagt.. ach, wenn ichs schon mitbezahle, dann nehm ichs auch in Anspruch, weils der Regeneration vielleicht förderlich ist, ohne dass er am kollabieren ist, dann ist es Doping.
Hab ich das richtig verstanden?
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Hier werden die Ausnahmen definiert:
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Ausnahmen gelten nur für Krankenhauseinweisungen oder klinische Untersuchungen. Darunter fallen Notbehandlung einschließlich Wiederbelebung (mit Einweisung ins Krankenhaus), Blutersatz infolge eines Blutverlustes (mit Einweisung ins Krankenhaus) und chirurgische Verfahren im Rahmen einer Operation. Für alle anderen Infusionen muss vorher eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragt werden.
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Ist ein Lazarett im Zielbereich ein Krankenhaus? Jedenfalls sind Maßnahmen zur Regenerationsförderung oder auch zur besseren Gesundheit der Athleten keine Notfälle und damit klar Doping.
Grüße,
Arne