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Zitat von FinP
Ich glaube, dass dies einfach ein handwerklicher Fehler bei der Gesetzgebung war, es aber zu aufwendig ist, diesen zu beheben für die ganz wenigen Ausnahmen. Da ist es billiger, an manchen bergab-Passagen ein 50er-Schild hinzustellen - wenn es denn da so viele Radfahrer gibt, die es darauf anlegen.
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Vielleicht konnte man sich seinerzeit einfach keine Fahrräder mit 50 km/h vorstellen.
Übrigens muss man diese "Ausnahme" für Radfahrer stark relativieren. Wenn was passiert bekommt der Radler sehr wahrscheinlich eine Mitschuld. Innerhalb von Ortschaften fährt man vorsichtig, weil immer was sein kann, und dazu passen keine Geschwindigkeiten > 50 km/h.
Viele der Fragen im Quiz sind nicht aus der Stvo, sondern von Urteilen entnommen. Andere Richter können das alles anders sehen, oder?