Gebrauchtes Rad vom Händler?
Da iss ein jahr Gebrauchtgarantie, eigentlich musses -gewährleistung heissen, drauf.
Ausser auf Verschleissteile, Knarzen, defekte Schaltung (was, ausser Sturz/Verbiegen geht da eigentlich kaputt, abgesehen vom Verschleiss???) verrecktes tretlager gehört da aber nicht dazu.
Ich hab das Gefühl, da haperts gewaltig an der Kommunikation...
Und scheinbar seitens des Händlers an der Qualifikation. Wenn mir einer n gebrauchtes Rad mit nem Defekt zurückbringen würde, würd ich 13 gerade sein lassen, damit das um Himels Willen nicht nochmal passiert...
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
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