Zitat:
Zitat von NBer
da hätte ich schon immer mal eine frage gehabt.......wer setzt dann diesen ausschluß durch?
meiner meinung nach funktioniert nur eine disqualifikation mittels streichen aus der ergebnisliste. wer will einen athleten, notfalls unter einsatz körperlicher gewalt, zum verlassen der wettkampfstrecke zwingen? nach dem abhängen oder abgeben der startnummer an den kampfrichter bin ich ein normaler bürger auf einer öffentlichen strasse bzw öffentlichen wegen beim laufen. da kann wohl rein rechtlich kein mensch etwas dagegen machen, wenn ich mich dort wieterbewege. anders siehts natürlich bei zb einer komplett für den wettkampf gesperrten radstrecke aus. aber dieser fall dürfte auf die wenigsten von uns zutreffen....
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Mit Gewalt würde ich ihn da nicht rausziehen (vielleicht ist ja sogar größer als ich

). Aber der Verband würde ihm danach eine saftige Sperre aufdrücken. Der kann es sich auf Dauer nicht leisten, seine KR verarschen zu lassen (die sind nämlich sonst auch ganz schnell weg vom KR-Wesen, wenn sie keine Rückendeckung bekommen). Wobei eine Sperre bei Einmal-pro-Jahr-Event-Startern natürlich keine echten Auswirkungen hat. Vielleicht trifft man als KR auch einen netten Polizisten, der ihn zum Zwecke der Verkehrssicherung von der Strecke nimmt.