Zitat:
Zitat von neonhelm
Von kostenlos ist ja auch nicht die Rede. Ich bin ja bereit, zu bezahlen. Und ich hätte auch nichts dagegen, wenn ich eine Rechnung zu Gesicht bekäme.
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Wenn die von dir gewünschte Maßnahme medizinisch begründet, d. h. "notwendig" ist, darf dir als gesetzlich Versichtem der Arzt keine Rechnung dafür schreiben (siehe obiger Beitrag), sonst betreibt er Abrechnungsbetrug und riskiert seine Kassenzulassung.