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Alt 04.05.2011, 15:33   #7
runningmaus
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Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Was in der Sportordnung der DTU leider fehlt, ist die Definition eines Schwimmanzuges (ich hab' zumindest nichts darüber gefunden). ...
Das gibts beim DSV...
Im Prinzip könnte man das so deuten, daß jeder handelsübliche Badeanzug bzw. Badehose zulässig ist , solange nicht Neopren verwendet ist.

Nachtrag: für Schwimmwettkämpfe scheint es wichtig zu sein, daß ein Schwimmanzug keinen Reissverschluss haben darf. sowas.

Ei verflixt, was machen wir denn jetzt mit den Einteilern... und was mit dem Sport BH unterm Schwimmanzug/Oberteil...
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Geändert von runningmaus (07.12.2011 um 20:55 Uhr).
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