Zitat:
Zitat von tobi_nb
Und in Bezug auf Rechtstaatlichkeit: Seit zig Jahren ist er der meistgesuchteste Mensch der Welt (tot oder lebendig) Er hätte zu jeder Zeit seinen rechtsstaatlichen Pflichten nachkommen können und sich stellen, um die Mißverständnisse um seine Person auszuräumen.
Meiner Meinung nach gibt es ab und zu Personen in der Geschichte, die haben durch ihr Verhalten jedes Recht auf rechtsstaatliche Behandlung verwirkt.
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Um einen historischen Bezug herzustellen, den Arne bereits indirekt angestossen hat, verweise ich auf eine Situation am Ende des zweiten Weltkriegs.
Die USA fühlen sich seit 10 Jahren im Krieg mit Bin Laden. Diese Situation existierte auch im zweiten Weltkrieg u.a. in Bezug auf Deutschland. Ohne den historisch schwierigen direkten Vergleich bestimmter Taten zu bemühen lässt sich feststellen, Himmler, Göring und die ganze andere Nazi-Entourage waren sicher genauso belastet mit zu verantwortenden Tagen wie Bin Laden.
Dennoch wiederstanden die Amerikaner der (optionalen) Versuchung, nach dem Aufgreifen der noch verbliebenen Nazis diese kurzerhand alle zu liquidieren. Bereits vorher hatten sie sich entschieden, diese vor einem internationalen Millitärtribunal strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen (Nürnberger Prozesse).
Wieso war also die Gefangennahme und Überstellung Bin Ladens an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag scheinbar nie das klar artikulierte Ziel der USA? Wo liegt der fundamentale Unterschied der beiden Situationen der größer sein muss als die Auffindbarkeit der Personen?