Zitat:
Zitat von Kurt D.
....na ja, da vermixt du nach Gutdünken aber nun etwas viel zusammen, was nicht zusammen passt.
a) wenn du einen Angehörigen am 11.Nov. verloren hättest, würdest du auch so schreiben?
b) wenn dein bester Freund von einem U-Bahn Irren unkenntlich getreten wird, würdest du auch so schreiben?
c) wenn du schon einmal mit einem Radikalprediger des Islam wirklich versucht hast zu diskutieren, würdest du auch so schreiben?
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Totschlagargument auf Stammtisch-Niveau. Sorry.
Rechtsstaatsprinzip heißt ja so, weil es um das Prinzip geht. Von solch einem Staat muss ich erwarten, dass dieser eben nicht emotional handelt.
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Im Grunde ist es immer einfach aus dem Bereich der "warmen Dusche und die eigenen Eier dabei bequem schaukelnd" Rechtsstaatlichen Dünnpfiff in's Felde zu führen. Wenn dir ein Durchgeknallter die Knarre an die Ohren hält, hilft dir kein Rechtsstaat der Welt.
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Doch. Finaler Rettungsschuss ist rechtsstaatlich zulässig und wird auch gemacht.
Bevor Du von Dünnpfiff redest kümmer Dich besser um Deine eigene Verdauung.