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Zitat von runningmaus
Es gibt diese Sonderregelung für gut ausgebaute Bundes- und Landstraßen [...]
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Ähm, welche Sonderregelung? Gibt's nen Paragraphen, ne Referenz, nen Link?
Zitat:
Zitat von runningmaus
Das hatte ich früher auch gedacht, mich aber nachher aufschlauen lassen müssen.
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Von wem? Von nem durchgedrehtem Autofahrer? Oder vielleicht sogar von der Polizei? Die Polizei macht keine Gesetze und oftmals sind die Beamten nicht mal mit den entsprechenden Paragraphen vertraut. (z.B. Benutzungspflicht von Radwegen).
Allerdings können sie dich evtl. von der Straße verweisen (Platzverweis?), da ist dann aber keine Strafe fällig.