Zitat:
Zitat von Steffko
Falsch. Die Höchstgeschwindigkeiten die mit angegeben werden schreiben eben diese für Kraftfahrzeuge vor. Deshalb sind die Runden Höchstgeschwindigkeitsschilder egal - nur in "Zonen" müssen wir zB auch 30 fahren, da dort die Vorgabe für alle Verkehrsteilnehmer gilt.
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Das hast du aber falsch in Erinnerung. Die runden Schilder mit dem roten Rand und der schwarzen Zahl auf weißem Grund gelten auch für Radfahrer.
Lediglich die Begrenzung auf 50 km/h innerorts gilt nur für Kfz, also nicht für Radfahrer (dito die 100 km/h auf Landstraßen, aber das ist wohl weniger relevant).
Gruß Matthias