Zitat:
Zitat von Helmut S
Der Polizist, der aber eine bekannte Persönlichkeit hinterm Steuer erkennt und womöglich noch Geld dafür nimmt, dass er ihn weiterfahren lässt, der muss ebenso aus dem Verkehr gezogen werden wie der Besoffen. Der macht sich mindestens genauso schuldig.
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Zitat:
Zitat von Helmut S
Warum soll der Vergleich hinken?
Ich sage Dir: Die haben das nicht mal gelesen. Die haben KTG einfach durchgeschoben - viel mehr noch: haben ihm sogar ein sumacum verpasst. Unglaublich!
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Um in deinem Bild zu bleiben. Der Polizist hatte die Aufgabe vorbeifahrende Autofahrer zu kontrollieren ob sie angeschnallt waren und mit dem Handy telefonierten. Der Polizist laß aber die ganze Zeit eine Illustrierte und erkannte demnach niemanden. Dies kann er auch so völlig gewissenskonform vertreten. Insofern ist er unschuldig.
(Aber schuldig seinen dienstlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen zu sein)