Zitat:
Zitat von schoppenhauer
Welche Art Verhandlungen führst du denn? Bei Doping-Anschuldigungen greift ja wohl der Grundsatz "Im Zweifel für die Angeklagte" auch wenn das Gefühl mir sagt, die Gute ist voll wie ein Eimer.
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Ex-parte und inter-parte Verhandlungen. Da gibt´s aber keine Angeklagten, da geht´s im wesentlichen um Geld, allerdings um relativ viel Geld.
Das mit dem Zweifel hängt auch von dem Artikel ab, der angewendet wird. Bei bestimmten Artikeln entscheidet man im Zweifel für, bei anderen gegen die Partei.